Wort der Woche: Offentlighetsprincipen

Das Öffentlichkeitsprinzip ist zentral für das schwedische Staatsverständnis. Es besagt, dass alle Dokumente (auch in elektronischer Form), die einer Behörde oder einem Amt zukommen, und alle von diesen erstellten Dokumente öffentlich sind und damit von jedem Bürger einsehbar.

Der Zweck ist die Kontrolle des Staates durch seine Bürger, die diesen errichtet haben, und das hat eine lange Tradition in Schweden. Schon im 16. Jahrhundert findet sich das Öffentlichkeitsprinzip und seit 1766 steht es im Grundgesetz. Zentral ist, dass Öffentlichkeit die Regel ist, nicht die Ausnahme. Letztere gibt es, sie müssen aber begründet werden und sind gesetzlich geregelt. Zum einen ist hier das Datenschutzgesetz zu nennen, denn die Auskunftspflicht darf nicht die Privatsphäre eines anderen verletzen. Dann gibt es noch das Geheimhaltungsgesetz, das die Bereiche regelt, in denen man glaubt, dass Geheimhaltung nötig ist (z.B. geheimdienstliche Aktivität).

Ein paar interessante Modalitäten in der Praxis:

  • Man hat das Recht, persönlich und ohne Gebühr Einsicht zu erhalten und Abschriften oder Fotografien anzufertigen und auch das Recht auf Zustellung von Kopien, dann aber eventuell gegen eine festgeschriebene Gebühr.
  • Eine Anfrage muss eilig bearbeitet werden, natürlich im Rahmen normaler Arbeitszeiten, und die Behörde muss so organisiert sein, dass schnell Auskunft gegeben werden kann.
  • Der Fragende muss keinen Grund angeben und kann anonym bleiben.
  • Wenn eine Auskunft verweigert wird, muss stattdessen Information bereitgestellt werden, wie man gegen die Entscheidung Einspruch erheben kann.

    Vorbereitende Arbeitsunterlagen und Diskussionen in Komitees sind nicht automatisch öffentlich, sobald etwas archiviert wird, wird es das aber. Selbst wenn eine Akte begründet als nicht öffentlich deklariert wird, so darf zumindest deren Existenz nicht verschleiert werden. Es ist leicht vorzustellen, wie stark dieser Grundsatz und er funktioniert auch wirklich in der Praxis. Offensichtliche Schwierigkeiten gibt es bei der Interaktion mit der EU, der Schweden 1995 beitrat und die weit weniger offen ist. Dass EU-Dokumente in Schweden automatisch öffentlich werden, passt nicht allen Nachbarn. Im Beitrittsvertrag wurde dieses schwedische Grundrecht aber bestätigt. Wie hier die Praxis aussieht, weiß ich leider nicht. Zum Vergleich Deutschland mit seinem Amtsgeheimnis: Das Prinzip war bis Anfang des Jahres genau umgekehrt und alles war zuerst einmal unter Verschluß. Jetzt hat auch Deutschland sich ein [Informationsfreiheitsgesetz](http://de.wikipedia.org/wiki/Gesetz_zur_Regelung_des_Zugangs_zu_Informationen_des_Bundes) gegeben, aber die Einschränkungen sind ungleich höher als in Schweden. Außerdem werden hohe Gebühren erhoben, was sogar eine [Sammelstelle](http://www.befreite-dokumente.de/) für “befreite Dokumente” nötig macht. Abschließend bleibt zu sagen, dass Schweden zu Recht stolz auf sein Öffentlichkeitsprinzip ist, dass es hohe Anforderungen an Staatsdiener stellt und ungemein zum Vertrauen in den Staat beiträgt. Natürlich wird nicht jeder Bürger regelmäßig Auskunft verlangen, aber die Möglichkeit ist nicht nur prinzipiell, sondern auch real gegeben und wird nicht nur von Journalisten genutzt. Wer noch mehr wissen möchte, lese den [ausführlichen Artikel auf sverige.de](http://www.sverige.de/lexi/lexi_oeff.htm).
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