Beschlagnahmter Alkohol wird freigegeben

Nach dem Urteil von neulich wurde klar, dass die Beschlagnahme der privaten Alkohollieferungen, die Schweden im Internet bestellt hatten, illegal war. Deshalb gibt der Staat die 350.000 Liter an die 7000 Besteller jetzt frei. Weil jedoch in der Zwischenzeit viele der Waren schlecht geworden sind, rechnet man mit Schadenersatzforderungen, über die noch zu entscheiden sein wird.

Umgekehrt wehrt sich der schwedische Staat, indem er gleichzeitig die Steuer auf die Waren verlangt – inklusive saftiger Verspätungsgebühr. Schließlich hatte der europäische Gerichtshof schon vor einem halben Jahr in einem anderen Urteil entschieden, dass Schweden die landeseigene Alkoholsteuer auf private Importe erheben darf. Empörung darüber, dass beide und nicht nur das für den Verbraucher bessere Urteil retroaktiv gelten sollen, kann ich nicht nachvollziehen. Wenn, dann beide.

Eine Regelung dafür, wie schwedische Kunden, die Alkohol im Ausland bestellen, die Steuer einfach bezahlen können, gibt es wohl noch nicht und die Lieferanten zeigten sich nicht kooperationsbereit. Das Steuerformular wurde immerhin schon angepasst und selbst wenn es für den schwedischen Zoll schwierig ist zu versteuernde Alkohollieferungen zu kontrollieren, muss man mit Bußgeldern rechnen, wenn man sich ums Bezahlen drückt und erwischt wird.

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