Alkoholversand zulässig

Tagesschau.de schreibt über ein Urteil des europäischen Gerichtshofes:

Künftig sind Schweden nicht mehr gezwungen, Bestellungen von Alkohol über die Monopolorganisation Systembolag laufen zu lassen. Sie dürfen direkt per Versandhandel in anderen EU-Staaten einkaufen.

Letzten Herbst wurde in gleicher Instanz entschieden dass man beim Einkauf über das Internet nicht die hohen schwedischen Steuern auf Alkohol umgehen darf. Der Zoll hat aber trotzdem private Alkoholsendungen beschlagnahmt, weil sie gegen das herrschende Alkoholmonopol des Systembolaget verstoßen.

Das heutige Urteil ist also ein harter Schlag gegen die schwedische Alkoholpolitik, wird doch das Systembolaget legal umgangen werden und damit in der Praxis das Monopol ausgehebelt. Außerdem stehen dem schwedischen Staat Schadenersatzklagen wegen der beschlagnahmten Lieferungen ins Haus.

Viele Schweden wird das freuen, ich bin zwiegespalten. Wenn sich die schwedische Steuer auch praktisch durchsetzen lässt, sollte der Alkoholkonsum durch den Versand via Internet nicht steigen, die Altersgrenze von 20 Jahren lässt sich dagegen wohl kaum noch forcieren.

Ich kann mir schon vorstellen, zum Beispiel Frankenweine aus der “alten Heimat” zu bestellen. Mehr zum Thema auf Schwedisch hier und hier.

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